Die Krankenversicherung ist für jeden Bürger in Deutschland Pflicht. Dabei kann der Versicherungsschutz unterschiedlich hoch sein. Wer als Angestellter, oder Arbeitnehmer mit seinem Bruttolohn im Jahr unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, muss sich eine Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) suchen. Alle anderen Bürger dürfen sich bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichern.
Die Gesetzlichen Krankenversicherungen
Der Versicherungsbeitrag wird bei allen GKV prozentual vom Bruttolohn (z.Z. 15,5%) erhoben. Etwa 50% davon zahlen die Arbeitgeber Dazu kann jede GKV personengebunden weitere Zusatzbeiträge erheben. Die Versicherungsleistungen richten sich nach einem einheitlich beschlossenen Leistungskatalog, der in den meisten Fällen eine Grundversorgung, bei der der Patient oft noch zuzahlen muss, vorsieht. Was nicht im Leistungskatalog enthalten ist, wie zum Beispiel Brille für Erwachsene wird nicht gezahlt.
Die privaten Krankenversicherungen
Ganz anders ist das Leistungsprinzip der PKV aufgebaut. Hier wird der Beitrag immer nach folgenden Kriterien ermittelt:
- Eintrittsalter bei Vertragsabschluss
- Gesundheitszustand zum Vertragsbeginn (ev. Dauererkrankungen)
- gewünschte Versicherungsleistungen; dazu gehören auch Sonderleistungen, oder alternative Behandlungen
- Höhe der gewünschten Zuzahlungen
- Tarife und Versicherungsbedingungen des Anbieters
Damit entscheidet der Privatpatient selbst, welche Leistungen er in welcher Qualität und mit welchen Zuzahlungen gewünscht werden.
Unterstützt die PKV bei einer neuen Brille?
Generell gilt auch bei der PKV, dass nur die Leistungen bezahlt werden, die vertraglich vereinbart, also versichert sind. Weiterhin muss die Notwendigkeit durch eine ärztliche Verordnung dokumentiert sein. Wenn der Privatpatient bei seiner PKV den Basistarif abgeschlossen hat, erhält er ähnliche Leistungen wie der Kassenpatient einer GKV. Die Brille wird hier nicht bezahlt. Wurde ein Tarif gewählt, der eine ärztlich verordnete Brille beinhaltet, wird die Brille im Rahmen der vereinbarten Leistungen erstattet. Im Detail bedeutet dass, das entweder vereinbarte Zuzahlungen zu leisten sind, oder der Tarif die gesamten Kosten beinhaltet. Dazu können auch besondere und entspiegelte Gläser gehören. Der Privatpatient zahlt die Brille beim Optiker und erhält dann entsprechend des versicherten Tarifes sein Geld ganz, oder teilweise wieder. Auch jeder Kassenpatient hat die Möglichkeit eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen und hier Leistungen für eine verordnete Brille zu versichern. Wichtig vor jedem Vertragsabschluss ist ein unabhängiger Versicherungsvergleich, weil schon durch das höhere Eintrittsalter jeder spätere Wechsel höheren Beitrag bedeutet. Für den Versicherungsvergleich der privaten Krankenversicherungen gibt es im Internet sehr bequeme und umfangreiche Möglichkeiten.

